Schall: Grenzwerte und Berechnungen

Grenzwerte und Berechnungen beim Schall

Lärm wird als Schalldruckpegel in der Regel in dB gemessen und in der Regel in db(A) angegeben. Diese "A"-Bewertung stellt eine angeblich dem menschlichen Gehör angepasste Angabe dar, bei der die niederen Frequenzen nicht so stark bewertet werden wie die hohen. Zwischenzeitlich ist es auch zulässig die Werte in db(C) anzugeben, wenn eine vergleichende Messung zeigt, dass der Schall einen unverhältnismäßig hohen Anteil an niederen Frequenzen enthält. Bei dieser db(C)-Bewertung wird die Messung nicht gefiltert.

In der Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV vom 06.03.2007 wird der untere Auslösewert, bei dem Gehörschutz bereitgestellt werden muss, auf 80 dB(A) festgelegt. Ab 85 dB(A) besteht Gehörschutz-Tragepflicht und es sind weitere Vorkehrungen zum Schutz des Beschäftigten zu treffen. Hierzu gehören u. A. lärmminderende bauliche Maßnahmen oder auch die Dämpfung direkt am Emittenten.

In der VDI-Richtlinie 258 und in der TA-Lärm wurden folgende Immissionsrichtwerte festgelegt:

Maximalwerte 6 - 22 Uhr

Maximalwerte 22 - 6 Uhr

In Industriegebieten

bis 70 dB(A)

bis 70 dB(A)

In Gewerbegebieten

65 dB(A)

50 dB(A)

In Kerngebieten, Dorf- und Mischgebieten

60 dB(A)

45 dB(A)

In allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten

55 dB(A)

40 dB(A)

In reinen Wohngebieten

50 dB(A)

35 dB(A)

In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten

45 dB(A)

35 dB(A)

Logarithmische Angaben in Dezibel unterscheiden sich grundsätzlich von linearen Angaben wie wir sie von den üblichen Messungen von Längen, Volumina, Helligkeit, etc. kennen. Eine Erhöhung von 10 dB wird bereits als Verdopplung der Lautstärke wahrgenommen. Somit ist eine leise Unterhaltung mit 40 dB(A) ist nicht viermal so laut wie das normale Atmen mit 10 dB(A), sondern achtmal lauter.

Verdoppelt sich die Lärmquelle (z.B. von 1 auf 2 Rasenmäher) verursacht dies eine Zunahme des Schalldruckpegels um 3 dB(A).

Der Schallleistungspegel LWA ist ein Maß für die gesamte Schallleistung, die eine Maschine (z.B. Kompressor) nach allen Richtungen abstrahlt. Für Rasenmäher, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider sieht die so genannte "Outdoor-Richtlinie" einen Schallleistungspegel-Richtwert von 94 dB(A) vor.

Link zur TA-Lärm

Tappeser GmbH - Hauptstraße 32 - 69198 Schriesheim - +49 (0)6220-32793-0 - info@tappeser.de

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